EU-Kennzeichnung

EU-Heimtierausweis und Kennzeichnung mittels Chip

Seit dem 1.10.2004 ist für Reisen mit Hund, Katze oder Frettchen dieser Heimtierausweis vorgeschrieben. Jeder Ausweis hat eine individuelle Nummer und muss auch die Kennzeichnungsnummer des Tieres (Chip) enthalten.

Die weiteren Angaben im Heimtierausweis entsprechen weitgehend denen im bisherigen Impfausweis; zusätzlich gibt es eine Bescheinigung über Gesundheit und Reisefähigkeit des Tieres und Bescheinigungen über eine Behandlung gegen Bandwürmer und Zecken sowie über eine serologische Untersuchung auf Tollwutantikörper (nur für einige Länder erforderlich).


Wir können Ihnen diesen Heimtierausweis bei der nächsten Impfung ausstellen. Für weitere Fragen zu den Reisebestimmungen beraten wir Sie gerne.

Kennzeichnung durch Chip

Der Mikrochip ist nur so groß wie ein Reiskorn und wird den Tieren im linken Halsbereich mit einer Spritze unter die Haut implantiert. In der Regel ist dies ohne Sedierung möglich. Jeder Chip hat eine mehrstellige Nummer, die mit einem speziellen Lesegerät abgelesen werden kann.
Sie können Ihr Tier mit der Chipnummer beim zentralen Haustierregister (TASSO) registrieren lassen (kostenlos). Sollte Ihr Tier einmal entlaufen und ins Tierheim oder zu einem Tierarzt gebracht werden, können Sie auf diese Weise in kurzer Zeit als Besitzer ermittelt werden.

Kennzeichnung durch Tätowierung

Die zusätzliche Kennzeichnung durch Tätowierung kann bei Freigängerkatzen sinnvoll sein, da auf den ersten Blick erkennbar ist, dass die Katze einen Besitzer hat. Die Tätowierung ist nur in Narkose möglich.